Vereinbare Tätigkeiten

Vereinbare Tätigkeiten

Im Mittelpunkt des Dienstleistungsangebotes der DG Treuhand steht zum einen naturgemäß die steuerliche Beratung, die zu den Vorbehaltsaufgaben nach § 33 des Steuerberatungsgesetzes gehört und zum anderen die zum großen Bereich der Unternehmensberatung gehörende betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen. Um den gewachsenen Ansprüchen und Bedürfnissen der Mandanten gerecht zu werden, ist es allerdings notwendig, auch eine Vielzahl weiterer Tätigkeiten, die mit dem Berufsrecht vereinbar sind, abzudecken.

Zu diesen sog. vereinbaren Tätigkeiten gehören insbesondere die Tätigkeit als: Testamentsvollstrecker, Hausverwalter und Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Mediator, Fördermittel- und Subventionsberater, Berater in der Krise von Unternehmen, Treuhänder und Vermögensverwalter.

Im Rahmen unserer „Voll-Service-Philosophie“ ist es unser besonderes Anliegen, unsere Mandanten auch in den vorstehenden Bereichen aktiv zu unterstützen – entweder durch eigene Mitarbeiter oder aber - wenn es insbesondere aus fachlicher Sicht geboten erscheint – durch enge Kooperation mit freiberuflich tätigen Dienstleistern.

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