Den Steuerbürgern werden trotz des lauten Rufes nach Steuervereinfachung zahlreiche Pflichten auferlegt. Dazu gehören z.B. auch die alljährlichen Gewinnermittlungen und Steuererklärungen, bei deren Vorbereitung wir hilfreich zur Seite stehen.
Aber auch Kreditgeber, wie z.B. die Hausbank, haben in den letzten Jahren den sich an den handelsrechtlichen Vorschriften orientierenden Jahresabschlüssen immer mehr Beachtung geschenkt.
Der – insbesondere zeitnahen - Erstellungen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kommt somit inzwischen eine geänderte Bedeutung zu. Waren dieses zu früheren Zeiten nahezu ausnahmslos Tätigkeiten, die allein als „lästige“ steuerliche Pflicht angesehen wurden, steht heute vielfach die Informationsbeschaffung für die Hausbank im Vordergrund der Jahresabschlusserstellung.
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