
Finanz-
und Lohnbuchführung
Unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit übernehmen wir die Erstellung der gesamten Finanzbuchführung, darüber hinaus gern auch den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen.
Spezielle Branchenlösungen, z.B. für Betriebe der Altenpflege, stehen uns dabei zur Verfügung. Neben Standardauswertungen (wie z.B. betriebswirtschaftlichen Auswertungen, USt-Voranmeldungen, Offene – Posten - Listen) können auch individuelle Auswertungen erstellt werden.
Auf Wunsch ist aber auch jede Form der arbeitsteiligen Finanzbuchführung mit uns umsetzbar, z.B. durch Einsatz der Buchhaltungsprogramme der DATEV, WagoCuradata oder anderer Fremdprogramme im Unternehmen des Mandanten; ferner die Einwahl auf unserem Server mit allen Vorteilen, die eine Datenhaltung in der Kanzlei bringen.
Aufgrund ständig steigender steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Anforderungen erfordert die Lohnbuchhaltung auch weiterhin kompetente fachliche Betreuung.
Die Kanzlei übernimmt daher auf Wunsch die gesamte Abwicklung der Lohnbuchhaltung: von A = Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern bis Z = ZVK - Meldung.
Den Steuerbürgern werden trotz des lauten Rufes nach Steuervereinfachung zahlreiche Pflichten auferlegt. Dazu gehören z.B. auch die alljährlichen Gewinnermittlungen und Steuererklärungen, bei deren Vorbereitung wir hilfreich zur Seite stehen.
Aber auch Kreditgeber, wie z.B. die Hausbank, haben in den letzten Jahren den sich an den handelsrechtlichen Vorschriften orientierenden Jahresabschlüssen immer mehr Beachtung geschenkt.
Der – insbesondere zeitnahen - Erstellungen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kommt somit inzwischen eine geänderte Bedeutung zu. Waren dieses zu früheren Zeiten nahezu ausnahmslos Tätigkeiten, die allein als „lästige“ steuerliche Pflicht angesehen wurden, steht heute vielfach die Informationsbeschaffung für die Hausbank im Vordergrund der Jahresabschlusserstellung.
Den großen Unterschied zwischen einer Steuerberatung, die sich insbesondere auf die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen erstreckt, und einer aktiven Gestaltungsberatung in steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht sehen wir im Zukunftsbezug.
Das Erstellen von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sind Tätigkeiten für vergangene Perioden.
Eine Gestaltungsberatung wird benötigt, um die Zukunft beeinflussen zu können. Die Betrachtung der Vergangenheit kann dabei nur die Grundlage für die Planung der Zukunft sein.
Das Ergebnis und Ziel der Beratungsleistung liegt darin, die Wirkungsweise von Maßnahmen in der Zukunft aufzuzeigen und hierzu Entscheidungshilfen zu geben.
Niemand verdient mehr Geld für Sie als ein guter Steuerberater.
Strategische Vermögensberatung und Vermögensaufbauplanung
Bei persönlichen Planungen zur Vermögensbildung und zur Altersvorsorge geben wir gern unsere unparteiische Empfehlung.
Dabei können Sie im Unterschied zu manch einem Berater anderen Branchen sicher sein, dass sich unser Rat nicht an der Vermögensanlage orientiert, die uns den größten Vorteil bringt. Denn aus standesrechtlichen Gründen und aus persönlicher Überzeugung ist uns nur eine provisionsfreie Beratung gestattet.
Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht im Jahre 1906)
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